AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DIE INNENDESIGNER. – Interior Design, Entwurfsplanung & konzeptionelle Fachplanung
Stand: [01.01.2026]
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Nebenleistungen zwischen
DIE INNENDESIGNER.
Richard-Wagner-Straße, 18055 Rostock
nachfolgend „Planer“ genannt,
und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
- Interior Design
- Raumkonzeption
- Entwurfsplanung
- Ausführungsplanung
- Visualisierung
- Material-, Farb-, Licht- und Einrichtungskonzepte
- konzeptionelle Elektroplanung
- konzeptionelle Sanitärplanung
- konzeptionelle Brandschutzplanung
- künstlerische Bauleitung / gestalterische Projektbegleitung
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von DIE INNENDESIGNER. ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsparteien und Kundenkreis
Kunde im Sinne dieser AGB kann Verbraucher oder Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Berufsbild / rechtliche Abgrenzung
DIE INNENDESIGNER. erbringen Leistungen im Bereich Interior Design, Raumgestaltung, Entwurf, Innenraumkonzeption und gestalterische Planung.
DIE INNENDESIGNER. sind keine Architekt:innen oder Innenarchitekt:innen im kammerrechtlichen Sinne und kein Mitglied einer Architektenkammer, des BDA oder BDIA.
Die Leistungen erfolgen nicht auf Grundlage der HOAI, sondern auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen und eigener Angebotskalkulationen.
Soweit Leistungen erbracht werden, die technische, baurechtliche, statische, brandschutzrechtliche oder genehmigungsrelevante Auswirkungen haben können, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – um konzeptionelle, gestalterische oder vorbereitende Planungsleistungen.
4. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden
- Bestätigung per E-Mail
- Unterzeichnung eines Angebotes
- Zahlung der vereinbarten ersten Rate
- oder sonstige schriftliche Beauftragung
Angebote von DIE INNENDESIGNER. sind, sofern nicht anders angegeben, 10 Kalendertage gültig.
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen und diesen AGB.
5. Vertragsgrundlagen
Grundlage der Planung sind insbesondere:
- das Angebot
- schriftliche Eckdaten und Anforderungen des Kunden
- vom Kunden bereitgestellte Pläne, Maße, Fotos, Grundrisse, Bestandsdaten und Informationen
- Briefings und Abstimmungen
- Budgetangaben
- Nutzungsanforderungen
- technische Rahmenbedingungen
- schriftliche Freigaben
- das vorhandene oder extern beauftragte 3D-Aufmaß
Alle vom Kunden bereitgestellten Angaben gelten als verbindliche Planungsgrundlage.
6. Leistungsumfang allgemein
DIE INNENDESIGNER. erbringen – je nach Angebot – insbesondere folgende Leistungen:
- Analyse der Bestandssituation
- Raumkonzepte
- Grundrissoptimierungen
- Interior Design Konzepte
- Material- und Farbkonzepte
- Licht- und Atmosphärenkonzepte
- Möbel- und Ausstattungskonzepte
- Moodboards
- Präsentationsunterlagen
- 2D-Planungen
- 3D-Visualisierungen
- Ausführungsplanungen, sofern beauftragt
- Bemusterungen, sofern beauftragt
- Abstimmungen mit externen Dienstleistern, sofern beauftragt
- künstlerische Bauleitung / gestalterische Kontrolle, sofern beauftragt
DIE INNENDESIGNER. erbringen ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und dem Ziel, ein technisch und gestalterisch umsetzbares Konzept im Rahmen der vereinbarten Planungsleistungen zu entwickeln.
Geschuldet ist die vereinbarte Planungs- und Gestaltungsleistung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher, baurechtlicher oder technischer Erfolg, da die tatsächliche Umsetzung insbesondere von externen Faktoren, Fachplanern, ausführenden Unternehmen und behördlichen Genehmigungen abhängt.
7. Nicht enthaltene Leistungen
Nicht Bestandteil der Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart:
- Genehmigungsplanung
- Bauantragsplanung
- Tragwerksplanung / Statik
- prüffähige Fachplanung
- technische Gebäudeausrüstung im fachplanerischen Sinne
- behördliche Abstimmungen
- Brandschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Sinne
- technische Bauleitung
- Objektüberwachung nach HOAI
- Baukostenkontrolle im Sinne einer Projektsteuerung
- Gewährleistungsüberwachung
- Abnahme von Handwerkerleistungen
- rechtliche Prüfung
- steuerliche Prüfung
- Fördermittelberatung
8. Konzeptionelle Elektroplanung
DIE INNENDESIGNER. können im Rahmen von Interior-Projekten eine Elektroplanung erbringen, sofern diese im Angebot enthalten ist.
Diese umfasst insbesondere:
- Positionierung von Schaltern und Steckdosen
- Lichtauslässe
- Beleuchtungskonzept
- gestalterische Einbindung von Leuchten
- funktionale Zonenplanung
- Planung von Anschlusspositionen für Möbel, Küchen, Empfangsbereiche oder Sondermöbel
- Abstimmung mit dem Interior-Konzept
Diese Elektroplanung erfolgt ausschließlich konzeptionell und gestalterisch.
Sie ersetzt keine prüffähige, ausführungsreife oder genehmigungsfähige Elektrofachplanung.
Vor Ausführung ist die Planung durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb oder qualifizierten Fachplaner zu prüfen, anzupassen und freizugeben.
9. Konzeptionelle Sanitärplanung
DIE INNENDESIGNER. können im Rahmen von Interior-Projekten eine Sanitärplanung erbringen, sofern diese im Angebot enthalten ist.
Diese umfasst insbesondere:
- Positionierung von Sanitärobjekten
- gestalterische Bad- und WC-Konzepte
- Waschtisch-, Armaturen- und Ausstattungskonzepte
- Planung von sichtbaren Oberflächen, Materialien und Einbauten
- konzeptionelle Anordnung von Wasser- und Abwasserpunkten
- Abstimmung mit Möblierung und Raumgestaltung
Diese Sanitärplanung erfolgt ausschließlich konzeptionell und gestalterisch.
Sie ersetzt keine prüffähige, ausführungsreife oder genehmigungsfähige Sanitär-, HLS- oder TGA-Fachplanung.
Vor Ausführung ist die Planung durch einen qualifizierten Sanitärfachbetrieb, HLS-Fachplaner oder sonstigen zuständigen Fachplaner zu prüfen, anzupassen und freizugeben.
10. Konzeptionelle Brandschutzplanung
DIE INNENDESIGNER. können im Rahmen von Interior-Projekten eine konzeptionelle Brandschutzplanung erbringen, sofern diese im Angebot enthalten ist.
Diese umfasst insbesondere:
- gestalterische Berücksichtigung brandschutzrelevanter Anforderungen
- konzeptionelle Positionierung von Fluchtwegen
- Materialempfehlungen unter gestalterischen Gesichtspunkten
- Abstimmung von Raumkonzepten mit vorhandenen Brandschutzanforderungen
- gestalterische Integration von brandschutzrelevanten Bauteilen, Türen, Beschilderungen oder technischen Elementen
Die Brandschutzplanung von DIE INNENDESIGNER. ist ausschließlich konzeptionell.
Sie ersetzt keinen Brandschutznachweis, kein Brandschutzgutachten, keine Genehmigungsplanung und keine prüffähige Fachplanung.
11. Brandschutz – Freizeichnung durch Architekt / Fachplaner
Brandschutzplanung und Brandschutzausführung dürfen ausschließlich auf Grundlage einer Freizeichnung durch einen verantwortlichen Architekten, Brandschutzplaner, Fachingenieur oder eine sonst fachlich und rechtlich qualifizierte Person erfolgen.
Ohne eine solche Freizeichnung ist eine Umsetzung brandschutzrelevanter Maßnahmen nicht zulässig.
DIE INNENDESIGNER. übernehmen keine Haftung für brandschutzrechtliche Zulässigkeit, Genehmigungsfähigkeit, technische Ausführung oder behördliche Anerkennung, sofern keine entsprechende Freigabe durch qualifizierte Dritte vorliegt.
Die Verantwortung für Prüfung, Freigabe und Umsetzung liegt beim Kunden bzw. den vom Kunden beauftragten Fachplanern, Architekten oder ausführenden Unternehmen.
12. Planungsgrundlage / 3D-Aufmaß
Grundlage jeder belastbaren Entwurfs-, Ausführungs- und Detailplanung ist ein vollständiges, aktuelles und verwertbares 3D-Aufmaß.
Liegt ein geeignetes 3D-Aufmaß bereits vor, wird dieses als Planungsgrundlage verwendet.
Der Kunde haftet für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller bereitgestellten Maße, Pläne und Bestandsdaten.
Liegt kein geeignetes 3D-Aufmaß vor, wird dieses durch DIE INNENDESIGNER. extern beauftragt.
Die Kosten für das 3D-Aufmaß sowie damit verbundene Fremdkosten werden dem Kunden gesondert berechnet.
Fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Aufmaßdaten können zu Mehrkosten, Planungsänderungen und Terminverschiebungen führen.
13. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Grundrisse
- Bestandspläne
- Maße
- Fotos
- Budgetrahmen
- technische Angaben
- Nutzungsanforderungen
- behördliche Vorgaben, soweit bekannt
- Hausordnungen
- Vermieterzustimmungen
- Denkmalschutzinformationen
- Brandschutzauflagen
- Anforderungen an Elektro, Sanitär und technische Ausstattung
- gewünschte Materialien, Stilrichtungen und Ausstattungsqualitäten
Der Kunde hat Entscheidungen, Rückmeldungen und Freigaben rechtzeitig zu erteilen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von DIE INNENDESIGNER.
14. Fehlinformationen / geänderte Anforderungen / zweites vollständiges Konzept
Beruht die Planung auf Angaben, Eckdaten oder Anforderungen des Kunden, die sich später als fehlerhaft, unvollständig, missverständlich oder nicht umsetzbar herausstellen, trägt der Kunde die daraus entstehenden Folgen.
Muss aufgrund solcher Fehlinformationen, nachträglich geänderter Anforderungen oder geänderter schriftlicher Eckdaten ein zweites vollständiges Konzept ausgearbeitet werden, gilt dieses als neue, eigenständige Leistung.
In diesem Fall gilt:
- bereits erbrachte Leistungen bleiben vollständig vergütungspflichtig
- das zweite Konzept wird vollständig neu kalkuliert und berechnet
- bereits vereinbarte Projekttermine verschieben sich angemessen
- ein geplanter Baubeginn verschiebt sich entsprechend
- Fremdkosten und bereits beauftragte Leistungen Dritter bleiben vom Kunden zu tragen
Dies gilt auch dann, wenn die ursprünglichen Angaben des Kunden schriftlich übermittelt wurden.
15. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Sie kann erfolgen als:
- Pauschalhonorar
- phasenbezogene Vergütung
- Tages- oder Stundensatz
- projektbezogene Individualvergütung
- gesonderte Vergütung für Zusatzleistungen
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.
Hierzu zählen insbesondere:
- zusätzliche Entwurfsvarianten
- zusätzliche Präsentationen
- weitere Korrekturschleifen
- nachträgliche Änderungen
- Umplanungen
- Planungen auf neuer Datengrundlage
- zusätzliche Abstimmungen
- zusätzliche Bemusterungen
- zusätzliche Vor-Ort-Termine
- neue oder geänderte Ausführungspläne
- Koordination externer Beteiligter über den vereinbarten Umfang hinaus
16. Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nicht anders geregelt, gilt folgende Zahlungsweise:
- 50 % des vereinbarten Honorars vor Beginn der Leistungserbringung
- 50 % des vereinbarten Honorars nach Präsentation der Entwurfsplanung gemäß Angebot
Die Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang der ersten Rate.
Die zweite Rate wird nach Präsentation der Entwurfsplanung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde das Konzept anschließend vollständig, teilweise oder nicht umsetzt.
Die Übergabe finaler Planungsunterlagen, Dateien, Visualisierungen, Präsentationen, Ausführungspläne oder sonstiger Arbeitsergebnisse erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bis zur vollständigen Zahlung werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
Bei Zahlungsverzug ist DIE INNENDESIGNER. berechtigt:
- Leistungen auszusetzen
- Projekttermine anzupassen
- Unterlagen zurückzuhalten
- weitere Bearbeitung zu pausieren
- Nutzungsrechte zurückzuhalten
- externe Beauftragungen zu stoppen oder nicht auszulösen
Eigentumsvorbehalt
Sofern im Rahmen des Projekts Waren, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Materialien oder Ausstattungselemente durch DIE INNENDESIGNER. geliefert, beschafft oder organisiert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von DIE INNENDESIGNER.
Dies gilt insbesondere auch für:
- Möblierung von Ferienwohnungen
- Ausstattungskonzepte
- Sonderanfertigungen
- Einbauküchen, Einbaumöbel und feste Einbauten
- Dekorations- und Ausstattungselemente
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
Eine Weiterveräußerung, Vermietung, Nutzung im laufenden Betrieb (z. B. Ferienvermietung), Verpfändung oder sonstige Überlassung der Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DIE INNENDESIGNER. unzulässig.
Bei Zahlungsverzug ist DIE INNENDESIGNER. berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
17. Fremdkosten und Nebenkosten
Fremdkosten und Nebenkosten sind nicht Bestandteil des Honorars, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- 3D-Aufmaß
- externe Fachplaner
- Architekten
- Brandschutzplaner
- Elektrofachplaner
- HLS-/Sanitärfachplaner
- Statiker
- Handwerker
- Materialmuster
- Bemusterungen
- Druckkosten
- Versandkosten
- Fahrtkosten
- Reisekosten
- Hotelkosten
- Parkgebühren
- externe Visualisierungen
- Spezialsoftware- oder Lizenzkosten
- behördliche Gebühren
- Kurierkosten
Fremdkosten können vorab als Vorschuss angefordert oder nach Aufwand weiterberechnet werden.
18. Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Im Honorar enthalten sind nur die im Angebot ausdrücklich genannten Korrekturschleifen.
Korrekturen sind Anpassungen innerhalb des freigegebenen Entwurfsansatzes.
Keine bloßen Korrekturen, sondern Zusatzleistungen sind insbesondere:
- vollständige Neuausrichtungen des Entwurfs
- neue Stilrichtung
- neue Grundrisslogik
- neue Materialwelt
- Austausch wesentlicher Projektparameter
- Änderungen aufgrund fehlerhafter Kundendaten
- Änderungen nach Freigabe
- zusätzliche Varianten
- nachträgliche Budgetänderungen
- Änderungen wegen fehlender Genehmigungen oder Freigaben Dritter
Diese Leistungen werden gesondert berechnet.
19. Freigaben
Freigaben können schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform erfolgen.
Eine Freigabe gilt auch dann als erteilt, wenn der Kunde auf Basis der präsentierten Planung die weitere Bearbeitung, Ausschreibung, Bestellung oder Ausführung veranlasst.
Nach Freigabe einer Planungsstufe gilt diese als verbindliche Grundlage der weiteren Bearbeitung.
Spätere Änderungen an freigegebenen Inhalten werden gesondert berechnet.
20. Präsentationen und Konzeptleistungen
Die Entwicklung und Präsentation von Konzepten ist eine eigenständige vergütungspflichtige Leistung.
Die Vergütung ist nicht davon abhängig, ob der Kunde das Konzept später vollständig oder teilweise umsetzt.
Nicht ausgewählte, verworfene oder alternative Entwürfe bleiben geistiges Eigentum von DIE INNENDESIGNER. und dürfen nicht genutzt, verändert, weitergegeben oder umgesetzt werden.
21. Ausführungsplanung
Ausführungsplanungen werden nur erstellt, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
Ausführungspläne von DIE INNENDESIGNER. dienen der gestalterischen Umsetzung des freigegebenen Interior-Konzepts.
Sie ersetzen keine technische, statische, brandschutzrechtliche, genehmigungsfähige oder prüffähige Fachplanung.
Vor Ausführung sind sämtliche Pläne durch die jeweils zuständigen Fachplaner, Fachunternehmer oder Architekten zu prüfen.
22. Projektleitung und Bauleitung
Projektleitung, Bauleitung oder Objektüberwachung sind nicht automatisch Bestandteil des Angebots.
Diese Leistungen können separat angeboten oder extern vergeben werden.
DIE INNENDESIGNER. übernehmen ausschließlich die künstlerische Bauleitung, sofern diese beauftragt ist.
Die künstlerische Bauleitung umfasst insbesondere:
- gestalterische Kontrolle
- Abgleich der Umsetzung mit dem freigegebenen Designkonzept
- Hinweise zu Material-, Farb- und Formqualität
- gestalterische Abstimmung mit Gewerken
Nicht umfasst sind:
- technische Bauüberwachung
- Sicherheitskoordination
- Bauzeitenkontrolle im technischen Sinne
- Rechnungsprüfung der Gewerke
- Mängelprüfung im rechtlichen Sinne
- Abnahme von Bauleistungen
- Gewährleistungsüberwachung
- Verantwortung für Arbeitsschutz
- Verantwortung für technische Normen
23. Externe Dienstleister, Fachplaner und Handwerker
Werden Handwerker, Lieferanten, Fachplaner oder sonstige Dienstleister empfohlen, vermittelt, angefragt oder koordiniert, erfolgt dies ohne Übernahme einer Haftung für deren Leistungen.
Verträge mit Dritten kommen grundsätzlich direkt zwischen Kunde und jeweiligem Dienstleister zustande, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
DIE INNENDESIGNER. haften nicht für:
- Preise Dritter
- Lieferzeiten
- Ausführungsqualität
- technische Fehler
- Mängel
- Verzögerungen
- Insolvenz Dritter
- fehlerhafte Angebote Dritter
- nicht eingehaltene Zusagen Dritter
24. Material, Farben, Oberflächen und Bemusterung
Visualisierungen, Renderings, digitale Darstellungen, Moodboards, Drucke und Fotos können Farben, Materialien, Oberflächen, Lichtstimmungen und Proportionen nur annähernd wiedergeben.
Verbindlich sind ausschließlich schriftlich freigegebene Materialmuster, Bemusterungen, Herstellerangaben oder technische Produktdaten.
Natürliche Materialien wie Holz, Stein, Leder, Metall, Textilien oder mineralische Oberflächen können in Farbe, Struktur, Maserung, Haptik und Alterungsverhalten abweichen.
Solche Abweichungen stellen keinen Mangel der Planungsleistung dar.
25. Budget und Kostenschätzungen
Budgetangaben, Kosteneinschätzungen oder Kostenrahmen beruhen auf Erfahrungswerten, marktüblichen Annahmen und den zum Zeitpunkt der Planung bekannten Informationen.
Sie stellen keine verbindliche Kostenobergrenze dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Preisänderungen durch Lieferanten, Handwerker, Materialverfügbarkeit, Inflation, geänderte Ausführungsqualitäten oder neue Anforderungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von DIE INNENDESIGNER.
26. Termine und Projektzeitplan
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Unverbindliche Zeitpläne dienen der Orientierung.
Terminverschiebungen können insbesondere entstehen durch:
- verspätete Zahlungen
- fehlende Mitwirkung des Kunden
- verspätete Freigaben
- geänderte Anforderungen
- fehlende oder fehlerhafte Bestandsdaten
- zusätzliche Entwurfsphasen
- Fremdkostenfreigaben
- Lieferzeiten
- externe Dienstleister
- behördliche Verfahren
- notwendige Fachplanerprüfungen
- höhere Gewalt
In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
27. Abnahme der Leistungen
Die Planungsleistung gilt als erbracht, sobald sie dem Kunden präsentiert, übergeben oder digital bereitgestellt wurde.
Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Präsentation oder Übergabe zu prüfen.
Beanstandungen sind innerhalb dieser Frist schriftlich und konkret mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Pflicht zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
28. Urheberrecht und geistiges Eigentum
Alle Entwürfe, Konzepte, Planungen, Visualisierungen, Präsentationen, Moodboards, Materialkonzepte, Zeichnungen, Ausführungsunterlagen, Texte, Designideen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum von DIE INNENDESIGNER.
Das Urheberrecht selbst ist nach deutschem Recht nicht übertragbar; eingeräumt werden können Nutzungsrechte. Das UrhG regelt Nutzungsrechte insbesondere in § 31 UrhG.
Eine Nutzung durch den Kunden ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig.
29. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und projektbezogenes Nutzungsrecht an den für das Projekt freigegebenen Arbeitsergebnissen.
Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für das im Angebot bezeichnete Projekt.
Nicht erlaubt sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung:
- Nutzung für weitere Objekte
- Nutzung für andere Standorte
- Weitergabe an Dritte außerhalb des Projekts
- Vervielfältigung
- Veröffentlichung
- Bearbeitung durch Dritte
- Nachbau außerhalb des Projekts
- kommerzielle Weiterverwertung
- Verwendung als Vorlage für weitere Projekte
- Nutzung durch verbundene Unternehmen
- Nutzung durch Franchisepartner
- Nutzung für KI-Systeme
Erweiterte Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Lizenzvereinbarung und Vergütung.
30. Nicht übertragene Rechte
Nicht übertragen werden insbesondere:
- offene CAD-Dateien
- bearbeitbare 3D-Modelle
- Quelldateien
- interne Arbeitsdateien
- Kalkulationsgrundlagen
- Zwischenstände
- verworfene Entwürfe
- Alternativkonzepte
- interne Entwurfslogiken
- Methodiken
- Stilkonzepte außerhalb des Projektbezugs
Eine Herausgabe solcher Dateien erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
31. KI-Schutzklausel
Die von DIE INNENDESIGNER. erstellten Entwürfe, Konzepte, Planungen, Visualisierungen, Präsentationen, Moodboards, Materialkonzepte, Ausführungsplanungen und sonstigen Arbeitsergebnisse dürfen nicht in KI-Systeme eingespeist, analysiert, verändert, nachgebildet, rekonstruiert oder zur Generierung neuer Varianten genutzt werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Chatbots
- Bildgeneratoren
- CAD- oder Rendering-KI
- Layout- oder Design-KI
- Trainingsdatenbanken
- automatisierte Analyse-Tools
- generative Designsysteme
Eine KI-Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von DIE INNENDESIGNER.
Bei Verstoß behalten sich DIE INNENDESIGNER. Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und weitere rechtliche Ansprüche vor.
32. Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe von Unterlagen an Handwerker, Fachplaner, Lieferanten oder ausführende Unternehmen ist nur insoweit zulässig, wie dies zur Umsetzung des konkret beauftragten Projekts erforderlich ist.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Dritte die Unterlagen nicht für eigene Zwecke, andere Projekte, KI-Systeme oder weitere Nutzungen verwenden.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von DIE INNENDESIGNER.
33. Veröffentlichungen durch den Kunden
Veröffentlichungen von Entwürfen, Visualisierungen, Plänen oder Projektdokumentationen durch den Kunden bedürfen der vorherigen Abstimmung.
Bei Veröffentlichung ist DIE INNENDESIGNER. als Urheber / Planer angemessen zu benennen, sofern dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
Die Veröffentlichung darf nicht sinnentstellend, rufschädigend oder in einem anderen als dem vereinbarten Projektkontext erfolgen.
34. Eigenwerbung und Referenznutzung
DIE INNENDESIGNER. sind berechtigt, Projekte, Entwürfe, Visualisierungen, Fotos, Projektinformationen und Arbeitsergebnisse für eigene Referenz-, Portfolio-, Website-, Social-Media-, Presse-, Award- und Marketingzwecke zu verwenden.
Dies erfolgt unter Wahrung berechtigter Interessen des Kunden.
Wünscht der Kunde eine vertrauliche Behandlung oder eine eingeschränkte Referenznutzung, ist dies vor Projektbeginn schriftlich zu vereinbaren.
35. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Projektunterlagen, Kalkulationen, Angebote, interne Daten, Entwürfe und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ausgenommen sind Weitergaben, die zur Projektumsetzung erforderlich sind oder gesetzlich verlangt werden.
36. Datenschutz
DIE INNENDESIGNER. verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Angebotslegung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung und Projektabwicklung verarbeitet.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von DIE INNENDESIGNER.
37. Haftung allgemein
DIE INNENDESIGNER. haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften DIE INNENDESIGNER. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung.
38. Haftungsausschluss für Fachplanung und Ausführung
DIE INNENDESIGNER. haften nicht für:
- technische Umsetzbarkeit ohne Prüfung durch Fachplaner
- statische Anforderungen
- Elektroausführung
- Sanitärausführung
- Brandschutzfreigaben
- Genehmigungsfähigkeit
- behördliche Entscheidungen
- Leistungen externer Fachplaner
- Leistungen ausführender Gewerke
- Materialfehler
- Lieferverzögerungen
- Ausführungsfehler
- Bauablaufstörungen
- Mängel an Bauleistungen
- Entscheidungen des Kunden entgegen fachlicher Empfehlung
- Umsetzung ohne erforderliche Freigaben
Die Verantwortung für technische Prüfung, fachliche Freigabe und mangelfreie Ausführung liegt bei den jeweils beauftragten Fachplanern, Fachunternehmern oder ausführenden Unternehmen.
39. Besondere Haftungsregel Elektro, Sanitär, Brandschutz
Für Elektro-, Sanitär- und Brandschutzleistungen gilt:
DIE INNENDESIGNER. erstellen ausschließlich konzeptionelle und gestalterische Planungen.
Eine Ausführung darf erst erfolgen, wenn die jeweilige Planung durch einen qualifizierten Fachplaner, Fachunternehmer, Architekten oder Brandschutzverantwortlichen geprüft und freigegeben wurde.
Erfolgt eine Ausführung ohne diese Freigabe, geschieht dies außerhalb des Verantwortungsbereichs von DIE INNENDESIGNER.
40. Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung
Bei unberechtigter Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veränderung, KI-Nutzung, Nachahmung oder Umsetzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs kann eine angemessene Vertragsstrafe fällig werden.
Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt, soweit rechtlich zulässig und angemessen, mindestens das zweifache des vereinbarten Planungshonorars.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Herausgabe des Erlangten, bleiben unberührt.
Hinweis: Die konkrete Formulierung und Höhe einer Vertragsstrafe sollte anwaltlich geprüft werden, da pauschale Vertragsstrafen in AGB unwirksam sein können.
41. Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit kündigen.
Im Falle einer Kündigung sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus bleibt der Anspruch von DIE INNENDESIGNER. auf die vereinbarte Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie dessen, was durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig nicht erworben wurde, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Bereits begonnene Leistungsphasen, vorbereitete Entwurfs-, Konzept-, Planungs- oder Beschaffungsleistungen werden entsprechend dem Leistungsstand abgerechnet.
Bereits entstandene Fremdkosten, Stornokosten, Aufmaßkosten, Bestellungen, Verpflichtungen gegenüber Dritten sowie nicht mehr stornierbare Leistungen sind vom Kunden zu tragen.
Bereits gezahlte Abschläge werden mit den bis zur Kündigung entstandenen Vergütungs- und Kostenansprüchen verrechnet.
Bis zur vollständigen Zahlung bestehen keine Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen.
42. Kündigung durch DIE INNENDESIGNER.
DIE INNENDESIGNER. können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug
- fehlender Mitwirkung des Kunden
- wiederholten erheblichen Änderungen der Projektgrundlage
- unzumutbarer Zusammenarbeit
- rechtswidrigen Anforderungen
- fehlenden erforderlichen Freigaben
- Nutzung der Entwürfe entgegen dieser AGB
- Gefährdung von Urheber- oder Nutzungsrechten
Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
43. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 7 Tage; bei fristgerechtem Widerruf muss der Vertrag grundsätzlich nicht weiter erfüllt werden.
Beginnt DIE INNENDESIGNER. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, kann der Kunde im Widerrufsfall verpflichtet sein, Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung ist bei Verbraucherverträgen erforderlich und sollte dem Kunden separat zur Verfügung gestellt werden.
44. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die DIE INNENDESIGNER. die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Naturereignisse
- Krankheit
- behördliche Maßnahmen
- Krieg
- Streik
- Lieferengpässe
- Energieausfälle
- Pandemien
- Ausfälle externer Dienstleister
- technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs
45. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Diese Regelung gilt nur, soweit gesetzlich zulässig.
46. Kommunikation und Schriftform
Projektbezogene Abstimmungen können per E-Mail, Videocall, Messenger, Telefon oder persönlich erfolgen.
Rechtlich relevante Erklärungen, Freigaben, Änderungen, Kündigungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sollen in Textform erfolgen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
47. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Rostock.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

